Glas & Sicherheit

Überkopfverglasung

Als Überkopfverglasung bezeichnet man geneigte oder waagerechte Verglasungen, unter denen sich eine begehbare Verkehrsfläche befindet — beim Wintergarten also das gesamte Glasdach. Für sie gelten nach DIN 18008-2 verschärfte Anforderungen: Die untere, zum Raum zeigende Scheibe muss aus Verbundsicherheitsglas bestehen. Nach der Norm gilt eine Verglasung als horizontal, wenn sie mehr als 10 Grad von der Senkrechten abweicht.

Der Begriff kommt aus der Glasbaunormung und beschreibt keine Bauart, sondern eine Einbausituation: Glas über einer Fläche, auf der sich Menschen aufhalten. Praktisch jedes Wintergartendach und jedes verglaste Terrassendach ist damit eine Überkopfverglasung. Die Norm unterscheidet zunächst nach Neigung — Verglasungen, die mehr als 10 Grad von der Vertikalen abweichen, gelten als horizontal — und dann danach, ob sich darunter eine Verkehrsfläche befindet.

Maßgeblich ist DIN 18008 „Glas im Bauwesen — Bemessungs- und Konstruktionsregeln". Für die üblichen linienförmig in Sparren und Profilen gelagerten Wintergartendächer gilt Teil 2 (Ausgabe 2020-05). Weitere Teile behandeln punktförmig gelagerte Verglasungen, absturzsichernde Verglasungen, begehbare und betretbare Verglasungen. Die früheren Technischen Regeln TRLV, TRAV und TRPV wurden 2015 mit der bauaufsichtlichen Einführung der DIN 18008 abgelöst.

Die praktische Konsequenz ist eindeutig: Beim Isolierglas im Dach muss die untere Scheibe Verbundsicherheitsglas sein, damit sie im Bruchfall in der Konstruktion hängen bleibt. Die obere Scheibe darf ESG sein und ist es meist auch, weil sie Hagel und Schnee abbekommt. Für die PVB-Zwischenschicht gilt überkopf eine Mindestdicke von 0,76 mm.

Zwei Punkte werden in der Praxis regelmäßig übersehen. Erstens: Die Bemessung hängt von der örtlichen Schneelast und von der Sparrenabstandsweite ab — dasselbe Glas kann in Oberbayern zu dünn und an der Nordseeküste ausreichend sein. Zweitens: Der deklarierte Ug-Wert einer Verglasung gilt für den senkrechten Einbau. Im geneigten Dach ist der reale Wärmedurchgang schlechter, weil im Scheibenzwischenraum stärkere Konvektion einsetzt. Beides gehört in die schriftliche Angebotsspezifikation — mündliche Zusagen helfen im Streitfall nicht.

Wichtig für die Abgrenzung: Nicht jede geneigte Verglasung ist automatisch eine Überkopfverglasung im strengen Sinn. Entscheidend ist, ob sich darunter tatsächlich eine Verkehrsfläche befindet, auf der sich Menschen aufhalten. Bei einem Wintergarten oder einem verglasten Terrassendach ist das definitionsgemäß der Fall — die Diskussion, ob die Anforderung greift, erübrigt sich dort also.

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