Einscheibensicherheitsglas (ESG)
Einscheibensicherheitsglas ist thermisch vorgespanntes Glas nach DIN EN 12150-1. Es ist deutlich bruchfester als normales Floatglas und zerfällt bei Bruch in stumpfkantige Krümel statt in scharfe Splitter. Weil dabei die gesamte Scheibe herunterfällt, darf ESG im Wintergartendach nur als obere Scheibe eingesetzt werden — die untere muss VSG sein.
ESG entsteht, indem Floatglas erhitzt und anschließend schlagartig abgekühlt wird. Dabei baut sich in der Oberfläche eine Druckspannung auf, im Kern eine Zugspannung. Das Ergebnis ist deutlich schlag- und biegefester als Normalglas und verträgt größere Temperaturunterschiede — wichtig bei teilbeschatteten Glasflächen. Definition und Produktanforderungen regelt DIN EN 12150-1, die Konformitätsbewertung Teil 2 derselben Norm.
Der Bruch ist das entscheidende Merkmal. ESG zerfällt schlagartig in ein feines Krümelfeld ohne Resttragfähigkeit: Die Scheibe ist dann vollständig weg. In einer senkrechten Fläche ist das genau richtig, weil die stumpfen Krümel kaum verletzen. Über dem Kopf ist es das Gegenteil von sicher — deshalb schreibt DIN 18008-2 für die untere Scheibe einer Überkopfverglasung Verbundsicherheitsglas vor. Für die obere Scheibe ist ESG dagegen zugelassen und üblich.
Das zweite ESG-Thema ist der Spontanbruch. Winzige Nickelsulfid-Einschlüsse im Glas können sich Jahre nach dem Einbau umwandeln und dabei ihr Volumen vergrößern — die Scheibe zerspringt scheinbar grundlos, typischerweise in den ersten fünf, längstens etwa zehn Jahren. Um dieses Risiko zu senken, gibt es den Heißlagerungstest nach DIN EN 14179-1: Die Scheiben werden bei 290 ± 10 °C gehalten, sodass gefährdete Scheiben schon im Werk brechen. Das Ergebnis heißt ESG-H (heißgelagert). Bei Überkopfverglasung ist ESG-H der Standard; ein Restrisiko bleibt, die Norm beziffert es mit höchstens einem Bruch je 400 Tonnen Glas.
Für Ihr Angebot bedeutet das: Steht im Dachaufbau schlicht „ESG", fehlt sowohl die Heißlagerung als auch die VSG-Scheibe. Verlangen Sie die vollständige Angabe — üblich ist „ESG-H außen, VSG innen". Ein Glasbruch im Dach ist außerdem der klassische Fall für die Glasbruchversicherung.
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