Glas & Sicherheit

Verbundsicherheitsglas (VSG)

Verbundsicherheitsglas besteht aus mindestens zwei Glasscheiben, die im Autoklav mit einer zähelastischen PVB-Folie verbunden werden. Bricht das Glas, halten die Folie und die Splitter zusammen — die Scheibe behält eine Resttragfähigkeit und fällt nicht herab. Im Wintergartendach ist VSG für die untere, zum Raum zeigende Scheibe deshalb vorgeschrieben.

Verbundsicherheitsglas entsteht, indem mindestens zwei Scheiben unter Wärme und Druck mit einer Folie aus Polyvinylbutyral (PVB) dauerhaft verbunden werden. Die Foliendicken sind Vielfache von 0,38 mm. Die Herstellung und die Produktanforderungen regelt die Normenreihe DIN EN ISO 12543. Der entscheidende Unterschied zu Einscheibensicherheitsglas: VSG zerfällt bei Bruch nicht, sondern bleibt als Scheibe im Rahmen hängen und trägt weiter.

Genau deshalb ist es im Wintergartendach nicht optional. Die maßgebliche Norm ist DIN 18008-2 (Ausgabe 2020-05). Sie gilt für linienförmig gelagerte Verglasungen und fordert bei Horizontal- und Überkopfverglasungen, dass die untere, zum Raum zeigende Scheibe aus VSG besteht. Die obere Scheibe darf ESG sein. Überkopf muss die PVB-Zwischenschicht mindestens 0,76 mm dick sein; die dünnere 0,38-mm-Variante ist nur bei allseitiger Lagerung und sehr kleinen Stützweiten zulässig. Die früher zitierten Technischen Regeln TRLV, TRAV und TRPV sind seit 2015 durch die DIN 18008 abgelöst und sollten in Angeboten nicht mehr auftauchen.

Ein Irrtum, der sich hartnäckig hält: „Unter vier Metern Absturzhöhe braucht man kein VSG." Das ist falsch. Die Vier-Meter-Regel ist eine Verschärfung für Vertikalverglasungen und keine Erleichterung fürs Dach. Für die Dachscheibe gibt es keine Höhengrenze, ab der VSG entfällt.

Für die Angebotsprüfung heißt das konkret: Im Dachaufbau muss eine Bezeichnung wie „ESG außen / VSG innen" oder ein Glasaufbau mit der Angabe „VSG aus 2× … mit 0,76 PVB" stehen. Steht dort nur „ESG" oder gar keine Glasspezifikation, fragen Sie schriftlich nach — das ist einer der wenigen Punkte am Wintergarten, an denen gespart wird und bei dem es im Schadensfall nicht um Komfort, sondern um Personenschutz geht.

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