Wintergarten Baugenehmigung nach Bundesland: Die komplette Übersicht 2026
Terrassendach und Wintergarten sind rechtlich verschiedene Bauwerke, und die 16 Länder regeln beide unterschiedlich: 30 m², 40 m², 50 m³ oder ganz ohne Größenangabe. Alle Grenzwerte mit Paragraf und amtlicher Quelle.
„Bei uns ist das genehmigungsfrei": Diesen Satz liest man in Foren und hört ihn von Nachbarn ständig. Oft stimmt er sogar, nur eben für ein anderes Bundesland oder für ein anderes Bauwerk. Es gibt keine bundesweit gültige Freigrenze, weder für Terrassendächer noch für Wintergärten. Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Landesbauordnung, und die Unterschiede entscheiden darüber, ob du einfach bauen darfst, der Gemeinde nur Unterlagen gibst oder einen Bauantrag stellst.
Dazu kommt ein zweiter Punkt, den die meisten Übersichten unterschlagen: Terrassenüberdachung und Wintergarten sind rechtlich zwei verschiedene Dinge. Fast alle Landesbauordnungen führen sie als getrennte Tatbestände mit eigenen Grenzwerten. Wer ein Terrassendach seitlich verglast, landet deshalb schnell bei der Wintergarten-Regel oder bei gar keiner Freistellung. Dieser Artikel ergänzt unseren Grundlagen-Ratgeber zur Wintergarten-Baugenehmigung: Hier stehen die Grenzwerte aller 16 Länder mit Paragraf und amtlicher Quelle, geprüft am Gesetzestext am 24.09.2026.
Warum unterscheiden sich die Landesbauordnungen überhaupt?
Bauordnungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Es gibt zwar eine Musterbauordnung (MBO), die von der Bauministerkonferenz als Orientierung erarbeitet wird, rechtlich bindend ist sie aber nicht. Jedes Bundesland übernimmt daraus, was es für sinnvoll hält, formuliert eigene Paragrafen und setzt eigene Schwellenwerte. Das Ergebnis sind 16 Landesbauordnungen, die beim Thema „verfahrensfreier Wintergarten" teils gegensätzliche Antworten geben.
Genau diese Zersplitterung ist der häufigste Grund für falsche Erwartungen. Wer online recherchiert, findet Forenbeiträge aus einem anderen Bundesland oder Angaben, die eine Novelle später nicht mehr stimmen. Allein 2026 haben mehrere Länder ihre Bauordnung geändert: Hamburg gilt seit 01.01.2026 mit einer neu erlassenen HBauO, Mecklenburg-Vorpommern hat zum 12.06.2026 die Terrassendach-Regel und die Abstandsflächen geändert, Brandenburg hat zum 29.06.2026 die Nummerierung verschoben, Thüringen hat zum 24.07.2026 das Wort „unbeheizte" aus der Wintergarten-Regel gestrichen. Die folgenden Angaben sind eine Orientierung auf Basis der amtlichen Gesetzestexte, sie ersetzen nicht das Gespräch mit deinem örtlichen Bauamt.
Terrassendach oder Wintergarten: Der Unterschied, der über die Genehmigung entscheidet
Eine Terrassenüberdachung ist ein Dach über einer Terrasse, seitlich offen. Ein Wintergarten ist ein umschlossener, verglaster Raum vor der Hauswand. Die Landesbauordnungen behandeln beides fast immer getrennt: In NRW stehen Terrassenüberdachungen (30 m², 4,50 m Tiefe) und Wintergärten (30 m² Brutto-Grundfläche, Gebäudeklasse 1 bis 3, 3 m zur Nachbargrenze) mit verschiedenen Bedingungen im selben Buchstaben. In Niedersachsen darf das Terrassendach 40 m² groß sein, der Wintergarten nur 30 m² Brutto-Grundfläche. In Brandenburg und Thüringen stehen beide sogar in getrennten Buchstaben: Terrassendach 30 m² und 4 m Tiefe, Wintergarten nur 20 m² und 75 m³.
Für die Praxis heißt das: Sobald du an einem Terrassendach Seitenwände oder Schiebeverglasung rundum schließt, gilt die Terrassendach-Grenze nicht mehr automatisch. Rechne damit, dass das Bauamt den Anbau dann nach der Wintergarten-Regel beurteilt, und wo es keine gibt, nach den allgemeinen Regeln für Gebäude und Anbauten. Es gibt drei Ausnahmen, in denen beides unter einer gemeinsamen Grenze steht:
- Hessen stellt „Überdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen" bei Gebäudeklasse 1 bis 3 frei. Eine Teilverglasung ist dort also ausdrücklich noch Terrassendach.
- Bremen nennt Terrassen mit Überdachung und überwiegend verglaste Vorbauten (Veranden, Wintergärten) in einem Atemzug: gemeinsam bis 30 m² Grundfläche und 3,50 m Tiefe.
- Rheinland-Pfalz fasst ebenerdige, unbeheizte Anbauten „wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen" unter eine Grenze von 50 m³ umbautem Raum.
Tabelle 1: Terrassenüberdachung, frei bis
Die Tabelle zeigt, bis zu welcher Größe eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichtet werden darf. Ein Klick auf das Bundesland führt zum ausführlichen Einzelartikel.
| Land | Frei bis | Bedingungen | Paragraf |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30 m², keine Tiefe | nur Innenbereich, nicht auf Dachterrassen | Anh. 1 Nr. 1 l zu § 50 LBO |
| Bayern | 30 m², keine Tiefe | keine weiteren im Tatbestand | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO |
| Berlin | 30 m², 3 m tief | keine weiteren im Tatbestand | § 61 Abs. 1 Nr. 1 g BauO Bln |
| Brandenburg | 30 m², 4 m tief | nicht im Außenbereich | § 61 Abs. 2 Nr. 1 k BbgBO |
| Bremen | 30 m², 3,50 m tief | eingeschossig, ohne Feuerstätte, nicht im Gebiet einer Gestaltungssatzung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 h bb BremLBO |
| Hamburg | 30 m², 3 m tief | vor Erdgeschossen | Anlage zu § 61 HBauO, I Nr. 1 g |
| Hessen | ohne Flächengrenze | erdgeschossige Terrasse, Gebäudeklasse 1 bis 3, Statik-Bescheinigung vor Baubeginn | Anlage zu § 63 HBO, I Nr. 1.13 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 40 m², keine Tiefe | keine weiteren im Tatbestand | § 61 Abs. 1 Nr. 1 g LBauO M-V |
| Niedersachsen | 40 m², keine Tiefe | mind. 3 m Abstand zur Nachbargrenze | Anhang Nr. 1.8 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | 30 m², 4,50 m tief | ob GK 1 bis 3 und 3 m Grenzabstand auch hier gelten, lässt der Wortlaut offen | § 62 Abs. 1 Nr. 1 g BauO NRW |
| Rheinland-Pfalz | 50 m³ umbauter Raum | ebenerdig, unbeheizt, an Wohngebäude GK 1 bis 3, nicht im Außenbereich | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO |
| Saarland | ohne Größenangabe | Abstandsflächen gelten weiter | § 61 Abs. 1 Nr. 1 h LBO |
| Sachsen | 30 m², 3 m tief | keine weiteren im Tatbestand | § 61 Abs. 1 Nr. 1 g SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | 30 m², keine Tiefe | keine weiteren im Tatbestand | § 60 Abs. 1 Nr. 1 i BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | 30 m², 3 m tief | nur ebenerdige Terrassen | § 61 Abs. 1 Nr. 1 g LBO |
| Thüringen | 30 m², 4 m tief | nicht im Außenbereich | § 63 Abs. 1 Nr. 1 g ThürBO |
Nachgezählt: 11 von 16 Ländern setzen beim Terrassendach 30 m² an. Selbst diese 11 sind sich bei der Tiefe nicht einig: Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt nennen keine Tiefe, Berlin, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein 3 m, Bremen 3,50 m, Brandenburg und Thüringen 4 m, NRW 4,50 m. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlauben 40 m² ohne Tiefengrenze, Rheinland-Pfalz rechnet in Kubikmetern, und Hessen und das Saarland kommen ganz ohne Flächengrenze aus. Wer also „30 m² und 3 m Tiefe" für eine bundesweite Regel hält, liegt nur in 4 Ländern richtig.
Tabelle 2: Wintergarten (unbeheizt), frei bis
Hier geht es um den geschlossenen, verglasten Anbau ohne Heizung. „Nicht ausdrücklich geregelt" heißt: Das Wort Wintergarten kommt im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben nicht vor. Ob dein Vorhaben unter einen allgemeineren Tatbestand fällt (etwa Vorbauten oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis zu einer bestimmten Größe), ist dann Auslegung der Bauaufsicht, keine feste Zahl.
| Land | Frei bis | Bedingungen | Paragraf |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | nicht ausdrücklich geregelt | evtl. „Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³", Auslegung | Anh. 1 Nr. 1 k zu § 50 LBO |
| Bayern | nicht ausdrücklich geregelt | Gebäude bis 75 m³ außer im Außenbereich; ob ein Anbau darunter fällt, ist offen | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO |
| Berlin | nicht ausdrücklich geregelt | nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche, außer im Außenbereich | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a BauO Bln |
| Brandenburg | 20 m² und 75 m³ | unbeheizt, vor der Außenwand eines Wohngebäudes, lichtdurchlässige Baustoffe | § 61 Abs. 2 Nr. 1 l BbgBO |
| Bremen | 30 m², 3,50 m tief | überwiegend verglast, nur vorübergehender Aufenthalt, ohne Feuerstätte, eingeschossig, nicht im Gebiet einer Gestaltungssatzung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 h bb BremLBO |
| Hamburg | nicht ausdrücklich geregelt | Genehmigungsfreistellung nach § 62 möglich | § 61 HBauO mit Anlage |
| Hessen | 30 m² Grundfläche | Gebäudeklasse 1 bis 3, Bauvorlagen an die Gemeinde (14 Tage Wartezeit), Statik-Bescheinigung | Anlage zu § 63 HBO, I Nr. 1.12 |
| Mecklenburg-Vorpommern | nicht ausdrücklich geregelt | evtl. Gebäudeteile ohne Aufenthaltsräume bis 40 m², Auslegung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 b LBauO M-V |
| Niedersachsen | 30 m² Brutto-Grundfläche | max. 5 m Höhe, mind. 3 m Abstand zur Nachbargrenze | Anhang Nr. 1.8 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | 30 m² Brutto-Grundfläche | Gebäudeklasse 1 bis 3, mind. 3 m zur Nachbargrenze | § 62 Abs. 1 Nr. 1 g BauO NRW |
| Rheinland-Pfalz | 50 m³ umbauter Raum | ebenerdig, unbeheizt, an Wohngebäude GK 1 bis 3, nicht im Außenbereich | § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO |
| Saarland | nicht ausdrücklich geregelt | Wintergarten kommt in § 61 nicht vor, Auskunft der Bauaufsicht nötig | § 61 LBO |
| Sachsen | nicht ausdrücklich geregelt | Gebäude bis 75 m³ außer im Außenbereich; ob ein Anbau darunter fällt, ist offen | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | nicht ausdrücklich geregelt | nur eingeschossige Gebäude bis 10 m², außer im Außenbereich | § 60 Abs. 1 Nr. 1 a BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | nicht ausdrücklich geregelt | nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a LBO |
| Thüringen | 20 m² und 75 m³ | vor der Außenwand, lichtdurchlässige Baustoffe; seit 24.07.2026 ohne „unbeheizt" | § 63 Abs. 1 Nr. 1 h ThürBO |
Nachgezählt: 7 von 16 Ländern nennen den Wintergarten ausdrücklich im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben. Vier davon (Bremen, Hessen, Niedersachsen, NRW) setzen 30 m² an, allerdings mit unterschiedlicher Bezugsgröße und unterschiedlichen Bedingungen, Brandenburg und Thüringen erlauben 20 m² und 75 m³, Rheinland-Pfalz 50 m³. In den übrigen 9 Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) ist der Wintergarten nicht ausdrücklich geregelt. Dort brauchst du in der Regel eine Baugenehmigung, oder du nutzt die Genehmigungsfreistellung, wenn dein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt (siehe Tabelle 3 weiter unten). Verlass dich nicht auf Angaben aus einem anderen Bundesland: Jede Landesbauordnung hat ihren eigenen Katalog, und du musst für deinen Standort genau diesen nachschlagen oder beim Bauamt erfragen.
Bayern: Kein Wintergarten-Tatbestand, aber nicht „immer genehmigungspflichtig"
Bayern verdient einen eigenen Abschnitt, weil hier die größte Verwechslungsgefahr besteht (mehr im Bayern-Detailartikel). Art. 57 BayBO listet die verfahrensfreien Vorhaben. Für Terrassenüberdachungen heißt es dort schlicht „mit einer Fläche bis zu 30 m²", ohne Tiefengrenze und ohne Grenzabstand als Bedingung. Einen Wintergarten nennt Art. 57 nicht.
Daraus folgt aber nicht, dass jeder Wintergarten in Bayern ein vollständiges Genehmigungsverfahren braucht. Zwei Punkte gehen oft unter: Erstens sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a „Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich" verfahrensfrei, und zwar ohne Einschränkung auf Gebäude ohne Aufenthaltsräume (die gilt nur im Außenbereich, dort bis 20 m³). Das betrifft eigenständige Gebäude, etwa ein freistehendes Glashaus. Ob ein an das Wohnhaus angebauter Wintergarten als eigenes Gebäude zählt, sagt das Gesetz nicht. Zweitens gilt im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO: Du reichst die Unterlagen bei der Gemeinde ein, einen Bescheid gibt es nicht, solange die Gemeinde kein Verfahren verlangt und du die Festsetzungen einhältst.
Ob genehmigungsfrei oder nicht: Ein Angebot mit Maßen zeigt dir, woran du bist.
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NRW, Niedersachsen und Hessen nennen den Wintergarten ausdrücklich und erlauben ihn bis 30 m². Die Details unterscheiden sich aber, und genau die entscheiden im Einzelfall.
In Nordrhein-Westfalen regelt § 62 Abs. 1 Nr. 1 g BauO NRW beides in einem Buchstaben (ausführlich im NRW-Detailartikel): Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe, Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze. Ob die Bedingungen Gebäudeklasse und 3 m Abstand auch für das Terrassendach gelten, lässt der Satzbau offen; der Satzstellung nach beziehen sie sich auf die Wintergärten. Die Fassung ab 01.09.2026 hat an diesem Buchstaben nichts geändert. Liegst du über den Grenzen, kommt im Bebauungsplangebiet die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW in Frage: Du darfst dann einen Monat nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde beginnen, früher, wenn die Gemeinde das mitteilt.
Niedersachsen hat den Anhang zu § 60 NBauO in der Fassung ab 01.07.2025 neu gefasst. Nach Nr. 1.8 sind Terrassenüberdachungen bis 40 m² Grundfläche und Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe frei, wenn sie jeweils mindestens 3 m Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten. Eine Tiefengrenze für das Terrassendach gibt es nicht mehr. Der allgemeine Grenzabstand nach § 5 Abs. 2 NBauO beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. Wer vor 2025 recherchiert hat, findet online noch alte Werte. Ein gutes Beispiel dafür, warum du den Stand beim Bauamt gegenchecken solltest.
In Hessen greift § 63 HBO mit der Anlage „Baugenehmigungsfreie Vorhaben": Wintergärten bis 30 m² Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind baugenehmigungsfrei (Nr. 1.12), Überdachungen und Teilverglasungen erdgeschossiger Terrassen bei Gebäudeklasse 1 bis 3 sogar ohne Flächengrenze (Nr. 1.13). Beides steht unter Vorbehalten aus Abschnitt IV der Anlage: Für den Wintergarten gibst du die Bauvorlagen der Gemeinde zur Kenntnis und darfst frühestens 14 Tage nach Eingang beginnen, wenn die Gemeinde kein Genehmigungsverfahren verlangt. Für Wintergarten und Terrassendach bescheinigt vorher eine nach § 68 Abs. 3 Satz 2 HBO berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit. Ein bestimmtes Formular schreibt das Gesetz nicht vor.
Baden-Württemberg: Terrassendach klar, Wintergarten Auslegungssache
Baden-Württemberg wird oft als „Kubikmeter-Land" beschrieben (ausführlich im Baden-Württemberg-Artikel). Das stimmt nur halb. Für das Terrassendach gibt es eine klare Flächenregel: Nach Anhang 1 Nr. 1 l zu § 50 LBO sind Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei, Dachterrassen und ihre Überdachungen ausgenommen.
Den Wintergarten nennt die LBO dagegen nirgends. Der nächstliegende Tatbestand ist Anhang 1 Nr. 1 k: „Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt". Ob ein unbeheizter Wintergarten ein solcher Vorbau ohne Aufenthaltsraum ist, entscheidet die Auslegung im Einzelfall, nicht der Gesetzeswortlaut. Ein beheizter Wintergarten ist ein Aufenthaltsraum und fällt nicht darunter. Zur Größenordnung: Bei einer Raumhöhe von 2,50 bis 2,80 m entsprechen 40 m³ rechnerisch etwa 14 bis 16 m² Grundfläche. Für größere oder beheizte Vorhaben an Wohngebäuden kennt Baden-Württemberg das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO (qualifizierter Bebauungsplan vorausgesetzt): Zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen darfst du beginnen (§ 59 Abs. 4 LBO).
Die übrigen Länder im Kurzporträt
Berlin (Berlin-Artikel): Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 3 m Tiefe sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 g BauO Bln verfahrensfrei. Ein Wintergarten steht nicht im Katalog. Das heißt aber nicht, dass du immer einen Bauantrag brauchst: Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 BauO Bln erfasst ausdrücklich auch die Änderung baulicher Anlagen, die keine Sonderbauten sind, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Ein Wintergarten-Anbau am Wohnhaus kann darunter fallen. Im Bauantragsverfahren prüft die Behörde innerhalb von zwei Wochen die Vollständigkeit und entscheidet innerhalb eines Monats nach Vorliegen aller Stellungnahmen (§ 69 BauO Bln).
Hamburg: Seit 01.01.2026 gilt die neu erlassene HBauO vom 06.01.2025. Die verfahrensfreien Vorhaben stehen jetzt in § 61 mit der Anlage „Verfahrensfreie Vorhaben nach § 61", nicht mehr in der Anlage 2 zu § 60. Überdachungen von Terrassen bis 30 m² und 3 m Tiefe vor Erdgeschossen sind frei, Wintergärten nennt die Anlage nicht. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 im Bebauungsplangebiet gibt es die Genehmigungsfreistellung nach § 62 HBauO.
Bremen: Terrassen mit Überdachung und überwiegend verglaste Vorbauten zum vorübergehenden Aufenthalt (Veranden, Wintergärten) sind bis 30 m² Grundfläche und 3,50 m Tiefe verfahrensfrei, wenn sie eingeschossig sind, keine Feuerstätte haben und nicht im Gebiet einer Gestaltungssatzung liegen. Diese Werte standen schon in der BremLBO 2022 (in Kraft seit 01.01.2023) und wurden 2024 übernommen. § 62 BremLBO (Genehmigungsfreistellung) wurde zum 01.09.2026 neu gefasst.
Brandenburg: Seit dem Änderungsgesetz vom 29.06.2026 steht die Regel in § 61 Abs. 2 Nr. 1, nicht mehr in Abs. 1. Buchstabe k: Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4 m Tiefe, außer im Außenbereich. Buchstabe l: unbeheizte Wintergärten vor der Außenwand eines Wohngebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt. Das Bauanzeigeverfahren nach § 62 gilt noch bis 31.12.2026, ab 01.01.2027 wird daraus eine Genehmigungsfreistellung.
Thüringen: Der Katalog steht in § 63 ThürBO (nicht § 60, das war die Nummer der ThürBO 2014). Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4 m Tiefe sind frei, außer im Außenbereich (Buchstabe g). Wintergärten vor der Außenwand aus lichtdurchlässigen Baustoffen bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ sind frei (Buchstabe h), und zwar seit 24.07.2026 ohne das frühere Kriterium „unbeheizte".
Rheinland-Pfalz: § 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO stellt „zu ebener Erde liegende, unbeheizte Anbauten wie Wintergärten und Terrassenüberdachungen bis zu 50 m³ umbauten Raums" bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 frei, außer bei Wohngebäuden im Außenbereich. Terrassendach und Wintergarten teilen sich hier also dieselbe Grenze.
Saarland: § 61 Abs. 1 Nr. 1 h LBO nennt „Terrassenüberdachungen" ohne jede Flächen- oder Tiefenangabe. Einen Wintergarten-Tatbestand gibt es nicht; die oft zitierten „36 m² nach § 61 Abs. 2 Nr. 4" existieren nicht, § 61 Abs. 2 hat nur zwei Nummern (landwirtschaftliche Gebäude und Gewächshäuser).
Mecklenburg-Vorpommern: Seit 12.06.2026 sind Terrassenüberdachungen bis 40 m² verfahrensfrei, ohne Tiefengrenze. Wintergärten nennt § 61 nicht.
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Terrassenüberdachungen bis 30 m² sind frei, in Sachsen mit 3 m Tiefe, in Schleswig-Holstein mit 3 m Tiefe und nur über ebenerdigen Terrassen, in Sachsen-Anhalt ohne Tiefengrenze. Einen Wintergarten-Tatbestand hat keines der drei Länder; im Bebauungsplangebiet steht jeweils die Genehmigungsfreistellung offen (§ 62 SächsBO, § 61 BauO LSA, § 62 LBO SH).
Beheizter Wohnwintergarten: Wo die Freigrenzen trotzdem gelten
Viele Ratgeber behaupten, ein beheizter Wintergarten sei in allen 16 Ländern genehmigungspflichtig. Nach den aktuellen Gesetzestexten stimmt das so nicht. Nachgezählt ergibt sich folgendes Bild:
- Nach dem Wortlaut auch beheizt frei (2 Länder): Hessen (bis 30 m² Grundfläche, Gebäudeklasse 1 bis 3) und Thüringen (bis 20 m² und 75 m³, seit 24.07.2026). Beide Tatbestände unterscheiden nicht nach Beheizung.
- Wortlaut offen (2 Länder): Niedersachsen und NRW nennen „Wintergärten" ohne Einschränkung auf unbeheizte. Ob ein beheizter Wohnraum-Anbau noch als Wintergarten gilt, legt die Bauaufsicht aus.
- Beheizt ausgeschlossen (3 Länder): Brandenburg und Rheinland-Pfalz verlangen ausdrücklich „unbeheizt", Bremen „nur zum vorübergehenden Aufenthalt" und „ohne Feuerstätten".
- Kein Wintergarten-Tatbestand (9 Länder): Hier brauchst du für einen beheizten Wintergarten eine Baugenehmigung oder nutzt die Genehmigungsfreistellung.
Unabhängig vom Verfahren gilt überall: Ein beheizter Wintergarten muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen, und die Verfahrensfreiheit befreit nur von der Baugenehmigung, nicht von Abstandsflächen, Standsicherheit oder Brandschutz. Wie sich Kalt- und Wohnwintergarten in Nutzung und Kosten unterscheiden, erklären wir im Ratgeber Kaltwintergarten vs. Wohnwintergarten.
- Landesbauordnung deines Bundeslandes öffnen (Links unten in den Quellen) und den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben suchen
- Nach den Stichwörtern „Terrassenüberdachung", „Wintergarten" und „Vorbauten" suchen und klären, welcher Tatbestand zu deinem Vorhaben passt
- Grenzwert (m², Tiefe oder m³), Grenzabstand, Gebäudeklasse und Lage (Innen- oder Außenbereich) notieren
- Mit Lageplan und Grundriss beim örtlichen Bauamt gegenchecken: Die verbindliche Auskunft kommt immer von dort
Tabelle 3: Wenn es nicht verfahrensfrei ist, gibt es oft einen schnelleren Weg
Liegt dein Vorhaben über der Freigrenze oder kennt dein Land keinen Wintergarten-Tatbestand, heißt das nicht automatisch Bauantrag. Fast jedes Land hat für Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans eine Genehmigungsfreistellung oder ein ähnliches Verfahren. Die genauen Voraussetzungen (Gebäudeklasse, Art des Bebauungsplans, Einhaltung der Festsetzungen) unterscheiden sich; die Einzelartikel gehen darauf ein.
| Land | Alternativer Weg | Paragraf |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Kenntnisgabeverfahren, Baubeginn 2 Wochen nach Eingang | §§ 51, 59 Abs. 4 LBO |
| Bayern | Genehmigungsfreistellung | Art. 58 BayBO |
| Berlin | Genehmigungsfreistellung | § 62 BauO Bln |
| Brandenburg | Bauanzeigeverfahren (GK 1 und 2), ab 2027 Genehmigungsfreistellung | § 62 BbgBO |
| Bremen | Genehmigungsfreistellung (neu gefasst 01.09.2026) | § 62 BremLBO |
| Hamburg | Genehmigungsfreistellung (Wohngebäude GK 1 und 2) | § 62 HBauO |
| Hessen | Genehmigungsfreistellung | § 64 HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Genehmigungsfreistellung | § 62 LBauO M-V |
| Niedersachsen | Genehmigungsfreie Baumaßnahme mit Mitteilung | § 62 NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | Genehmigungsfreistellung, Baubeginn nach einem Monat | § 63 BauO NRW |
| Rheinland-Pfalz | Freistellungsverfahren | § 67 LBauO |
| Saarland | Genehmigungsfreistellung | § 63 LBO |
| Sachsen | Genehmigungsfreistellung, Baubeginn nach drei Wochen | § 62 SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | Genehmigungsfreistellung | § 61 BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | Genehmigungsfreistellung | § 62 LBO |
| Thüringen | Genehmigungsfreistellung | § 64 ThürBO |
Die Genehmigungsfreistellung ist kein Freibrief: Du reichst Unterlagen ein, und die Gemeinde kann in der Regel verlangen, dass doch ein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird. Aber wenn dein Grundstück in einem Bebauungsplangebiet liegt und dein Wintergarten den Festsetzungen entspricht, sparst du dir den Bescheid.
Abstandsflächen: Die zweite Hürde neben der Freigrenze
Auch ein verfahrensfreies Terrassendach oder ein verfahrensfreier Wintergarten muss die Abstandsflächen einhalten. Die Grundregel ist in den meisten Ländern 0,4 H (H = Wandhöhe), mindestens 3 m. Es gibt aber wichtige Abweichungen:
- Mindestmaß 2,50 m statt 3 m in Hamburg und Hessen, in Baden-Württemberg 2,5 m (bei Wänden bis 5 m Breite 2 m).
- Mecklenburg-Vorpommern hat seit 12.06.2026 feste Tiefen: 3 m vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3.
- Bayern: In Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnern unter Bedingungen 1 H, mindestens 3 m.
- Baden-Württemberg: Terrassenüberdachungen bleiben außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten.
- Brandenburg: Wintergärten bis 5 m Breite bleiben außer Betracht, wenn sie höchstens ein Drittel der Wandbreite einnehmen, höchstens 3 m vortreten und mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben.
- Bremen: Überdachte Terrassen und untergeordnete eingeschossige Wintergärten, die nicht zum dauernden Aufenthalt geeignet sind, sind in den Abstandsflächen zulässig, wenn sie mindestens 2,50 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben; Grenzbebauung insgesamt höchstens 18 m je Grundstück.
- Niedersachsen und NRW machen 3 m Abstand zur Nachbargrenze direkt zur Bedingung der Verfahrensfreiheit (Niedersachsen für Terrassendach und Wintergarten, NRW jedenfalls für den Wintergarten).
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Bauantrag stellen: So läuft es unabhängig vom Bundesland ab
Wenn du doch einen Bauantrag brauchst, läuft das Verfahren in den meisten Ländern nach einem ähnlichen Muster ab. Der Bundesverband Wintergarten e.V. beschreibt in seinem Ratgeber zum Bauantrag den Kern: Ohne vollständige Bauvorlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, Standsicherheitsnachweis, ggf. Wärmeschutznachweis) beginnt keine Bearbeitungsfrist zu laufen. Erfahrene Wintergartenbauer wie GEWE liefern diese Nachweise routinemäßig mit dem Angebot, mehr dazu in unserem GEWE-Erfahrungsbericht.
| Schritt | Was passiert | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Vorabklärung beim Bauamt | Verfahrensfrei, Freistellung oder Bauantrag? Benötigte Unterlagen klären | 1 Termin |
| 2. Bauvorlagen erstellen | Lageplan, Grundriss, Schnitte, Standsicherheitsnachweis durch Fachbetrieb oder Architekt | je nach Büro |
| 3. Antrag einreichen | Vollständige Unterlagen beim Bauamt, meist auch digital möglich | 1 Tag |
| 4. Vereinfachtes Verfahren | Bei Wohngebäuden ohne Sonderbau-Eigenschaft üblich | gesetzliche Frist je Land, z. B. BW ein Monat |
| 5. Bescheid und Baubeginn | Erst nach schriftlichem Bescheid darf gebaut werden | – |
Die gesetzlichen Fristen unterscheiden sich deutlich. Drei Beispiele aus den Gesetzestexten: In Baden-Württemberg ist im vereinfachten Verfahren innerhalb eines Monats zu entscheiden (§ 54 Abs. 5 LBO). In Berlin prüft die Behörde zwei Wochen auf Vollständigkeit und entscheidet innerhalb eines Monats nach Vorliegen aller Stellungnahmen (§ 69 BauO Bln). In Brandenburg gilt im Baugenehmigungsverfahren eine Frist von drei Monaten, verlängerbar um bis zu zwei Monate. Ob dein Land zusätzlich eine Genehmigungsfiktion kennt (der Antrag gilt nach Fristablauf als genehmigt), steht in der jeweiligen Landesbauordnung. Verlass dich nicht auf „Schweigen gilt als Zustimmung", sondern frag aktiv nach, wenn die Frist verstrichen ist.
Kosten der Baugenehmigung: Bundesland-Unterschiede bei den Gebühren
Neben der Verfahrensfreiheit unterscheiden sich auch die Gebührenordnungen der Länder. Als grobe Faustregel gilt: Die Genehmigungsgebühr liegt meist zwischen 0,5 und 1,0 Prozent der Rohbausumme. Bei einem Wintergarten-Bauvolumen von 15.000 bis 40.000 € ergibt das Gebühren von etwa 150 bis 400 €, viele Kommunen verlangen zusätzlich eine Mindestgebühr.
| Kostenposition | Typischer Betrag | Bundesland-Einfluss |
|---|---|---|
| Genehmigungsgebühr | 150–800 € | Gebührenordnung je Land und Kommune |
| Bauzeichnungen/Bauvorlageberechtigter | 500–2.000 € | Bundesweit ähnlich, abhängig vom Fachbetrieb |
| Standsicherheitsnachweis | 300–1.000 € | Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben Teil der Bauvorlagen |
| Statik-Bescheinigung bei Freistellung | abhängig vom Aufwand | In Hessen Voraussetzung auch für das verfahrensfreie Terrassendach und den Wintergarten |
Wichtig: Auch ein verfahrensfreies Vorhaben kostet oft Geld, etwa für die Statik, die jedes Bauwerk einhalten muss, oder in Hessen für die vorgeschriebene Bescheinigung. „Verfahrensfrei" heißt nicht „kostenfrei", sondern nur, dass keine behördliche Vorabprüfung stattfindet. Die Gesamtkosten eines Wintergartens findest du unter Wintergarten Kosten pro Quadratmeter, die Größenfrage vertieft der Ratgeber Wintergarten genehmigungsfrei: Welche Größe?.
Typische Fehler bei der bundeslandspezifischen Einordnung
Immer wieder tauchen dieselben Missverständnisse auf, wenn es um Bundesland-Unterschiede geht:
Fehler 1: Regelungen aus anderen Bundesländern übertragen
Der häufigste Fehler überhaupt. Ein Bekannter, ein Nachbar oder ein Forenpost aus einem anderen Bundesland wird zum Maßstab. Dabei kann derselbe Wintergarten in Hessen baugenehmigungsfrei sein und in Sachsen-Anhalt eine Genehmigung brauchen. Prüf immer die Landesbauordnung deines Standorts.
Fehler 2: Terrassendach-Regel auf den Wintergarten anwenden
„Bis 30 m² frei" liest sich gut, gilt aber meist nur für das offene Terrassendach. Wer die Seiten verglast, baut in den meisten Ländern etwas anderes. In Brandenburg und Thüringen etwa sinkt die Grenze dann von 30 m² auf 20 m² und 75 m³, in Bayern, Berlin oder Sachsen gibt es für den Wintergarten gar keine ausdrückliche Freigrenze.
Fehler 3: Quadratmeter und Kubikmeter verwechseln
Rheinland-Pfalz rechnet in umbautem Raum, Brandenburg und Thüringen verlangen Fläche und Rauminhalt zugleich, Niedersachsen und NRW beziehen sich beim Wintergarten auf die Brutto-Grundfläche. Wer die falsche Bezugsgröße nimmt, verschätzt sich schnell.
Fehler 4: Veraltete Grenzwerte verwenden
Landesbauordnungen werden ständig geändert: Niedersachsen zum 01.07.2025, Hamburg zum 01.01.2026, Mecklenburg-Vorpommern zum 12.06.2026, Thüringen zum 24.07.2026. Wer mit einer älteren Quelle plant, kalkuliert mit falschen Zahlen. Prüf das Datum jeder Quelle und frag im Zweifel beim Bauamt nach.
Fehler 5: Verfahrensfrei mit „ohne Auflagen" verwechseln
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die materiellen Anforderungen erfüllen: Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz, Bebauungsplan. In Hessen kommen Kenntnisgabe an die Gemeinde und Statik-Bescheinigung als ausdrückliche Voraussetzungen hinzu.
| Fehler | Konsequenz | Lösung |
|---|---|---|
| Regelung aus falschem Bundesland übernommen | Fehlplanung, Antrag fehlt oder kommt zu spät | Eigene Landesbauordnung und Bauamt vor Ort prüfen |
| Terrassendach-Grenze für verglasten Anbau genutzt | Vorhaben ist in Wahrheit nicht verfahrensfrei | Wintergarten-Tatbestand gesondert prüfen |
| m² statt m³ (oder umgekehrt) gerechnet | Grenzwert falsch eingeschätzt | Rauminhalt vom Fachbetrieb vorrechnen lassen |
| Veraltete Rechtslage zugrunde gelegt | Vorhaben plötzlich genehmigungspflichtig | Stand der Quelle prüfen, Bauamt fragen |
| Vorbehalte übersehen (z. B. Hessen) | Voraussetzung der Freistellung fehlt | Kenntnisgabe und Statik-Bescheinigung vor Baubeginn erledigen |
Checkliste: Bundeslandspezifische Prüfung vor dem Bauantrag
Bevor du in die Angebotsphase gehst, solltest du diese Punkte für dein Bundesland abgehakt haben:
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Häufige Fragen zur Wintergarten-Baugenehmigung nach Bundesland
Gibt es eine bundesweit einheitliche Freigrenze für Wintergärten?
Nein. Jedes der 16 Bundesländer regelt in seiner eigenen Landesbauordnung, ob und bis zu welcher Größe ein Wintergarten ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. Nur 7 Länder nennen den Wintergarten überhaupt ausdrücklich, mit Grenzen zwischen 20 m² und 75 m³ (Brandenburg, Thüringen), 30 m² (Bremen, Hessen, Niedersachsen, NRW) und 50 m³ (Rheinland-Pfalz). Die Musterbauordnung dient nur als unverbindliche Orientierung.
Gilt die Terrassendach-Freigrenze auch, wenn ich die Seiten verglase?
In der Regel nicht. Die meisten Landesbauordnungen führen Terrassenüberdachung und Wintergarten als getrennte Tatbestände mit eigenen Grenzen. Ein rundum verglastes Terrassendach wird deshalb meist nach der Wintergarten-Regel beurteilt oder, wo es keine gibt, nach den allgemeinen Regeln. Ausnahmen: Hessen stellt auch Teilverglasungen erdgeschossiger Terrassen frei, Bremen und Rheinland-Pfalz fassen Terrassendach und Wintergarten unter eine gemeinsame Grenze.
In welchem Bundesland ist ein Wintergarten am einfachsten genehmigungsfrei zu bauen?
Nach dem Gesetzestext am weitesten geht Hessen: Wintergärten bis 30 m² Grundfläche bei Gebäudeklasse 1 bis 3 sind baugenehmigungsfrei, ohne Unterscheidung nach Beheizung, allerdings mit Kenntnisgabe an die Gemeinde und Statik-Bescheinigung. Bremen, Niedersachsen und NRW erlauben ebenfalls 30 m², jeweils mit eigenen Bedingungen (Tiefe, Höhe, Grenzabstand). Brandenburg und Thüringen liegen bei 20 m² und 75 m³, Rheinland-Pfalz bei 50 m³.
Stimmt es, dass Wintergärten in Bayern immer genehmigungspflichtig sind?
Nein, so pauschal nicht. Art. 57 BayBO nennt keinen Wintergarten, aber im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans greift die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO. Außerdem sind Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs verfahrensfrei; ob ein angebauter Wintergarten darunter fällt, sagt das Gesetz aber nicht. Terrassenüberdachungen sind in Bayern bis 30 m² frei, ohne Tiefengrenze.
Was bedeutet die 40-m³-Regel in Baden-Württemberg konkret für mein Vorhaben?
Anhang 1 Nr. 1 k zu § 50 LBO stellt „Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt" frei. Den Wintergarten nennt die LBO nicht; ob dein unbeheizter Wintergarten als solcher Vorbau gilt, ist Auslegung und sollte vom Bauamt bestätigt werden. 40 m³ entsprechen bei 2,50 bis 2,80 m Raumhöhe etwa 14 bis 16 m². Für ein offenes Terrassendach gilt dagegen die Flächenregel: bis 30 m² im Innenbereich verfahrensfrei.
Gilt die Verfahrensfreiheit auch für beheizte Wohnwintergärten?
Das hängt vom Land ab. In Hessen und Thüringen unterscheidet der Gesetzestext nicht nach Beheizung, dort ist auch ein beheizter Wintergarten innerhalb der Grenzen frei. In Niedersachsen und NRW ist der Wortlaut offen, die Einordnung liegt bei der Bauaufsicht. Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz schließen beheizte Wintergärten aus, und in den 9 Ländern ohne Wintergarten-Tatbestand brauchst du eine Genehmigung oder die Genehmigungsfreistellung. Das GEG gilt in jedem Fall.
Wie lange dauert die Bearbeitung, und gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Ja, deutliche. Beispiele aus den Gesetzen: Baden-Württemberg entscheidet im vereinfachten Verfahren innerhalb eines Monats, Berlin innerhalb eines Monats nach Vorliegen aller Stellungnahmen, Brandenburg hat im Baugenehmigungsverfahren drei Monate (verlängerbar um zwei). Bei der Genehmigungsfreistellung darfst du in NRW nach einem Monat, in Sachsen nach drei Wochen beginnen, im Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg nach zwei Wochen. Reale Wartezeiten können darüber liegen.
Muss ich auch bei einem verfahrensfreien Wintergarten etwas beim Bauamt melden?
Das hängt vom Land ab. In Hessen gibst du für einen Wintergarten die Bauvorlagen der Gemeinde zur Kenntnis und wartest 14 Tage; für Wintergarten und Terrassendach brauchst du vorher die Bescheinigung einer nachweisberechtigten Person über die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit. In den anderen Ländern knüpft der Tatbestand selbst keine Meldung an die Verfahrensfreiheit, die materiellen Anforderungen gelten aber immer. Frag dein Bauamt, ob örtliche Vorschriften mehr verlangen.
Fazit: Erst Bauwerk und Landesbauordnung klären, dann Angebote einholen
Zwei Fragen entscheiden, ob du eine Baugenehmigung brauchst: Was baust du (offenes Terrassendach oder verglaster Wintergarten) und wo baust du. Beim Terrassendach sind sich die Länder noch halbwegs einig: 11 von 16 setzen bei 30 m² an, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bei 40 m², Rheinland-Pfalz bei 50 m³, Hessen und das Saarland ohne Flächengrenze. Beim Wintergarten gehen die Wege auseinander: 7 Länder nennen ihn ausdrücklich, 9 nicht. Und die verbreitete Aussage, beheizte Wintergärten seien überall genehmigungspflichtig, stimmt für Hessen und Thüringen nach dem Gesetzestext nicht.
Die generellen Kriterien, wann ein Wintergarten überhaupt genehmigungspflichtig wird, wie der Ablauf funktioniert und was die Genehmigung kostet, erklärt der Grundlagenartikel Wintergarten Baugenehmigung: Wann sie nötig ist. Dieser Artikel ergänzt das um die konkrete Rechtslage je Land, als Startpunkt für dein Gespräch mit dem Bauamt, nicht als Ersatz dafür.
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Weiterführend: Wintergarten planen: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung und Wintergarten Förderung: KfW, BAFA & Zuschüsse.
Quellen: Amtliche Gesetzestexte, geprüft am 24.09.2026
Alle Grenzwerte in diesem Artikel haben wir am 24.09.2026 direkt im amtlichen Gesetzestext des jeweiligen Landes nachgelesen, nicht aus Sekundärquellen übernommen. Angegeben ist die geprüfte Fassung.
- Baden-Württemberg: LBO, Anhang 1 zu § 50, Fassung vom 16.03.2026
- Bayern: BayBO, Art. 57, Text gültig ab 01.05.2026
- Berlin: BauO Bln, § 61, Fassung gültig ab 23.07.2026
- Brandenburg: BbgBO, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2026
- Bremen: BremLBO vom 29.05.2024, zuletzt geändert 01.09.2026
- Hamburg: HBauO vom 06.01.2025, gültig ab 01.01.2026
- Hessen: HBO, Anlage zu § 63, Fassung gültig ab 14.10.2025
- Mecklenburg-Vorpommern: LBauO M-V, §§ 6, 61, 62 gültig ab 12.06.2026
- Niedersachsen: NBauO, Anhang zu § 60, Fassung ab 01.07.2025
- Nordrhein-Westfalen: BauO NRW 2018, Fassung gültig ab 01.09.2026
- Rheinland-Pfalz: LBauO, § 62, Fassung gültig ab 01.11.2025
- Saarland: LBO, § 61, Fassung gültig ab 26.04.2025
- Sachsen: SächsBO, Fassung gültig ab 19.03.2024
- Sachsen-Anhalt: BauO LSA, § 60, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2026
- Schleswig-Holstein: LBO SH, Neubekanntmachung vom 05.07.2024
- Thüringen: ThürBO, Fassung gültig ab 24.07.2026
Genehmigungspflicht, Freigrenzen je Bundesland, Grenzabstand, Nachbarzustimmung, Versicherung.
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