Brauche ich eine Baugenehmigung? Der Check für Wintergarten und Terrassendach
Bundesland, Bauart und Größe eingeben: Der Check gleicht deine Angaben mit dem Wortlaut deiner Landesbauordnung ab und zeigt dir Paragraf, Gesetzestext und Quelle. Wo das Gesetz etwas offen lässt, sagt er das auch.
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Alle 16 Bundesländer im Überblick
Verfahrensfrei nach dem Wortlaut der Landesbauordnung, Stand 24.09.2026. Weitere Voraussetzungen und die Paragrafen stehen im Check und auf der jeweiligen Landesseite.
| Bundesland | Terrassendach frei | Kaltwintergarten | Wohnwintergarten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 30 m², nicht im Außenbereich | nicht ausdrücklich geregelt, Bauamt fragen | genehmigungspflichtig |
| Bayern | bis 30 m² | nicht verfahrensfrei | genehmigungspflichtig |
| Berlin | bis 30 m², Tiefe bis 3 m | nicht verfahrensfrei | genehmigungspflichtig |
| Brandenburg | bis 30 m², Tiefe bis 4 m, nicht im Außenbereich | bis 20 m² und 75 m³ | genehmigungspflichtig |
| Bremen | bis 30 m², Tiefe bis 3,5 m | bis 30 m², Tiefe bis 3,5 m | genehmigungspflichtig |
| Hamburg | bis 30 m², Tiefe bis 3 m | nicht verfahrensfrei | genehmigungspflichtig |
| Hessen | ohne Größengrenze, mit Statik-Bescheinigung | bis 30 m² | bis 30 m² frei |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 40 m² | nicht ausdrücklich geregelt, Bauamt fragen | genehmigungspflichtig |
| Niedersachsen | bis 40 m², 3 m Grenzabstand | bis 30 m², 3 m Grenzabstand | offen, Bauamt fragen |
| Nordrhein-Westfalen | bis 30 m², Tiefe bis 4,5 m | bis 30 m², 3 m Grenzabstand | offen, Bauamt fragen |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ umbauter Raum, nicht im Außenbereich | bis 50 m³ | genehmigungspflichtig |
| Saarland | ohne Größengrenze im Gesetz | nicht ausdrücklich geregelt, Bauamt fragen | genehmigungspflichtig |
| Sachsen | bis 30 m², Tiefe bis 3 m | nicht ausdrücklich geregelt, Bauamt fragen | genehmigungspflichtig |
| Sachsen-Anhalt | bis 30 m² | nicht verfahrensfrei | genehmigungspflichtig |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m², Tiefe bis 3 m | nicht verfahrensfrei | genehmigungspflichtig |
| Thüringen | bis 30 m², Tiefe bis 4 m, nicht im Außenbereich | bis 20 m² und 75 m³ | bis 20 m² und 75 m³ frei |
Häufige Fragen zur Genehmigung
Brauche ich für ein Terrassendach eine Baugenehmigung?
In allen 16 Bundesländern ist eine Terrassenüberdachung unter Bedingungen verfahrensfrei. Meist liegt die Grenze bei 30 m² Fläche, in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bei 40 m². Hessen und das Saarland nennen im Gesetz keine Flächengrenze (Hessen verlangt eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit), Rheinland-Pfalz rechnet mit 50 m³ umbautem Raum. Viele Länder begrenzen zusätzlich die Tiefe: 3 m in Berlin, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, 3,50 m in Bremen, 4 m in Brandenburg und Thüringen, 4,50 m in NRW. Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen nehmen den Außenbereich aus.
Ist ein unbeheizter Kaltwintergarten genehmigungsfrei?
Nur sieben Länder nennen Wintergärten ausdrücklich bei den verfahrensfreien Vorhaben: Brandenburg und Thüringen bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt, Bremen bis 30 m² und 3,50 m Tiefe, Hessen bis 30 m² bei Gebäudeklasse 1 bis 3 (mit Vorlage bei der Gemeinde und Statik-Bescheinigung), Niedersachsen bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe mit 3 m Grenzabstand, NRW bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäudeklasse 1 bis 3 mit 3 m Abstand zur Nachbargrenze und Rheinland-Pfalz bis 50 m³ umbautem Raum. In den übrigen neun Ländern kommt der Wintergarten im Gesetz nicht vor. Dort brauchst du ein Verfahren, oder die Bauaufsicht entscheidet im Einzelfall, ob ein anderer Tatbestand greift.
Brauche ich für einen beheizten Wohnwintergarten eine Genehmigung?
In zwölf Ländern ja, weil ein beheizter Wintergarten dort unter keinen Freistellungstatbestand fällt. Ausnahmen nach dem Wortlaut: In Thüringen ist das Wort „unbeheizte“ seit dem 24.07.2026 aus § 63 ThürBO gestrichen, dort sind auch beheizte Wintergärten bis 20 m² und 75 m³ verfahrensfrei. Hessen unterscheidet in der Anlage zu § 63 HBO nicht nach Beheizung (bis 30 m²). In Niedersachsen und NRW lässt das Gesetz die Frage offen, hier entscheidet die Bauaufsicht. Liegt dein Grundstück im Bebauungsplangebiet, kann statt eines Bauantrags eine Genehmigungsfreistellung greifen. Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes gelten in jedem Fall.
Welche Rolle spielt der Abstand zur Grundstücksgrenze?
In Niedersachsen ist ein Abstand von mindestens 3 m zur Grenze des Nachbargrundstücks Voraussetzung dafür, dass Terrassenüberdachung und Wintergarten verfahrensfrei sind. In NRW gilt der Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze für Wintergärten; ob er auch Terrassenüberdachungen betrifft, lässt der Wortlaut offen. In den anderen Ländern ist der Abstand keine Bedingung der Verfahrensfreiheit, die Abstandsflächen der Landesbauordnung musst du aber trotzdem einhalten. Wie tief sie sind, hängt von Wandhöhe und Gebietsart ab. Deshalb rechnet der Check sie nicht aus.
Was bedeuten verfahrensfrei, Genehmigungsfreistellung und Kenntnisgabe?
Verfahrensfrei heißt: kein Bauantrag, aber Abstandsflächen, Bebauungsplan und Statik gelten weiter. Bei der Genehmigungsfreistellung reichst du im Bebauungsplangebiet Unterlagen ein, ohne dass eine Genehmigung erteilt wird; die Gemeinde kann trotzdem ein Verfahren verlangen. Baden-Württemberg kennt dafür das Kenntnisgabeverfahren mit Baubeginn zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, Brandenburg bis 31.12.2026 das Bauanzeigeverfahren mit Baubeginn nach einem Monat. In Hessen müssen auch baugenehmigungsfreie Wintergärten der Gemeinde vorgelegt werden, gebaut werden darf frühestens 14 Tage nach Eingang.
So entsteht das Ergebnis
Grundlage ist der Gesetzeswortlaut aller 16 Landesbauordnungen, am 24.09.2026 in den amtlichen Landesrecht-Portalen gelesen. Der Check vergleicht nur, was dort steht: Flächen-, Tiefen- und Abstandsgrenzen sowie den Ausschluss des Außenbereichs. Ist eine Grenze als Rauminhalt formuliert, eine Angabe offen oder die Bauart im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, lautet das Ergebnis „Grenzfall“.
Keine Rechtsberatung. Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Denkmalschutz und Nachbarrecht können strengere Vorgaben machen. Mehr dazu im Bundesland-Vergleich und im Grundlagen-Ratgeber zur Baugenehmigung.